Erben & Vererben

Niemand spricht gern darüber.
Bis es zu spät ist.

Erben und Vererben — das schiebt man auf. Es erinnert an Abschied, an Familie, an Geld, über das man nicht redet. Doch wer schweigt, überlässt das Wichtigste dem Zufall: dem Finanzamt, dem Gesetz, dem Streit. Reden wir darüber, solange Sie es noch selbst in der Hand haben.

Die unbequeme Wahrheit

Was passiert, wenn Sie
nichts regeln?

Der Tod kommt selten gelegen — und fast nie, wenn die Unterlagen geordnet sind. Wo nichts geregelt ist, entscheidet nicht Ihr Wille, sondern das Gesetz. Drei Dinge passieren dann fast immer:

01

Das Finanzamt erbt kräftig mit

Werden Freibeträge nicht genutzt und Vermögen nicht rechtzeitig übertragen, schlägt die Erbschaftsteuer zu — bei Immobilien und größeren Vermögen schnell fünf- bis sechsstellig. Geld, das in der Familie hätte bleiben können.

02

Aus Familie wird Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden zwangsweise eine Gemeinschaft — jede Entscheidung braucht Einigkeit. Das Elternhaus wird zum Streitobjekt, aus Geschwistern werden Gegner. Manchmal für immer.

03

Die Hinterbliebenen bleiben allein

Mitten in der Trauer: Fristen, gesperrte Konten, Behörden, ein Berg Papier. Wer nichts vorbereitet, hinterlässt seinen Liebsten neben dem Verlust auch noch das Chaos.

Worum es wirklich geht

Ein Testament ist kein Eingeständnis.
Es ist der letzte Liebesbeweis.

Was wir für Sie ordnen

Klarheit schaffen.
Solange Zeit ist.

  • Vermögen sichten & bewerten Was ist da — Immobilien, Konten, Unternehmen, Versicherungen?
  • Erbschaft- & Schenkungsteuer optimieren Freibeträge gezielt nutzen, Steuerlast legal senken.
  • Schenken zu Lebzeiten Alle 10 Jahre nutzbare Freibeträge — oft der größte Hebel.
  • Testament & Berliner Testament prüfen Damit der gute Wille nicht zur Steuerfalle wird.
  • Immobilie & Elternhaus Übertragen, behalten, mit Nießbrauch absichern?
  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung Vorsorge ist mehr als nur Steuern.
  • Hand in Hand mit Notar & Anwalt Wir rechnen, sie beurkunden — Sie haben einen Plan.
Ruhige Landschaft — Symbol für vorausschauende Planung

30 %

kann die Erbschaftsteuer betragen. Mit rechtzeitiger Planung bleibt davon oft fast nichts.

„Das Vermögen eines ganzen Lebens sollte denen gehören, die Sie lieben — nicht dem, der die Steuer kassiert."

Aus über 20 Jahren Beratung in der Ortenau
Ersteinschätzung

Was bliebe — und was
ginge an den Fiskus?

Verschaffen Sie sich in wenigen Sekunden einen ersten Überblick: Unser Erbschaftsteuer-Rechner schätzt die mögliche Steuerlast auf Basis von Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert. Eine Orientierung — kein Ersatz für echte Beratung.

Zum Erbschaftsteuer-Rechner

Kostenlos & unverbindlich · Ergebnis in Sekunden · Kein Konto erforderlich

So gehen wir vor

In vier Schritten zur klaren Regelung.

Kein Formular von der Stange. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Geschichte, Ihre Familie und Ihre Sorgen — und machen daraus einen Plan, der trägt.

01

Erstgespräch

Vertraulich und in Ruhe. Was haben Sie, was möchten Sie, wer liegt Ihnen am Herzen?

02

Bestandsaufnahme

Vermögen, Familie, bestehende Testamente — wir sortieren die ganze Lage.

03

Strategie

Wir rechnen Varianten durch: schenken, vererben, absichern — mit allen Zahlen und Folgen.

04

Umsetzung

Gemeinsam mit Notar & Anwalt bringen wir alles rechtssicher zu Papier.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Brauche ich überhaupt ein Testament? +

In den meisten Fällen: ja. Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge — und die passt selten zu dem, was sich Menschen tatsächlich wünschen.

Ein verbreiteter Irrtum: „Mein Ehepartner erbt sowieso alles." Das stimmt nicht. Neben dem Ehepartner erben in der Regel auch die Kinder — es entsteht eine Erbengemeinschaft, in der niemand allein entscheiden kann. Unverheiratete Partner erben gar nichts, egal wie lange man zusammen war. Und in Patchwork-Familien werden Stiefkinder gesetzlich nicht berücksichtigt.

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was bekommt — und vermeiden, dass das Gesetz über Ihre Familie entscheidet.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer — und wer zahlt sie? +

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, bis zu dem keine Steuer anfällt:

• Ehepartner: 500.000 €
• Kinder: 400.000 € (je Kind, je Elternteil)
• Enkel: 200.000 €
• Geschwister, Nichten/Neffen, nicht verwandte Personen: nur 20.000 €

Was darüber liegt, wird mit 7 % bis 30 % (nahe Verwandte) bzw. 30 % bis 50 % (entfernte/nicht Verwandte) besteuert. Gerade bei Immobilien ist der Freibetrag oft schnell überschritten. Mit vorausschauender Gestaltung lässt sich die Last häufig deutlich senken oder ganz vermeiden.

Lohnt es sich, schon zu Lebzeiten zu verschenken? +

Sehr oft ist das der wirkungsvollste Hebel überhaupt. Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer früh beginnt, kann sein Vermögen in mehreren Etappen steuerfrei übertragen — über 20 Jahre also doppelt so viel wie auf einen Schlag.

Wichtig ist, sich dabei nicht selbst zu entblößen. Mit dem sogenannten Nießbrauch können Sie z. B. eine Immobilie verschenken, aber weiterhin darin wohnen oder die Mieteinnahmen behalten. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen — und das Vermögen wandert trotzdem steuergünstig zur nächsten Generation.

Wir rechnen für Sie durch, welcher Weg in Ihrer Situation am meisten spart, ohne Ihre eigene Absicherung zu gefährden.

Was ist das „Berliner Testament" — und warum kann es teuer werden? +

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Das fühlt sich fair an — hat aber eine steuerliche Tücke.

Beim ersten Todesfall verfallen die Freibeträge der Kinder ungenutzt, weil sie ja (noch) nicht erben. Beim zweiten Todesfall wird das gesamte Vermögen dann auf einmal vererbt — oft mit deutlich höherer Steuer, als wenn man die Freibeträge gestaffelt genutzt hätte.

Es gibt Auswege (z. B. Vermächtnisse an die Kinder beim ersten Erbfall). Wenn Sie ein Berliner Testament haben oder planen, sollten wir es gemeinsam durchrechnen.

Was passiert mit dem Elternhaus / der Immobilie? +

Immobilien sind emotional und steuerlich das heikelste Thema. Es gibt mehrere Wege — jeder mit Vor- und Nachteilen:

Selbst genutztes Familienheim: Der Ehepartner kann es unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben, Kinder ebenfalls (bis 200 m² Wohnfläche), wenn sie selbst einziehen und mindestens 10 Jahre bleiben.
Schenkung mit Nießbrauch: zu Lebzeiten übertragen, aber Wohn-/Nutzungsrecht behalten.
Erbengemeinschaft: Erben mehrere die Immobilie gemeinsam, ist Streit fast vorprogrammiert — hier braucht es klare Regelungen.

Wir zeigen Ihnen, welcher Weg Steuer spart und Frieden in der Familie hält.

Kann ich jemanden enterben? Was ist der Pflichtteil? +

Sie können in Ihrem Testament frei bestimmen — aber nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, unter Umständen Eltern) haben Anspruch auf den Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen ganz ausschließen.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch — er kann die Erben zwingen, Vermögen zu verkaufen, um ihn auszuzahlen (etwa eine Immobilie). Wer das vermeiden will, kann zu Lebzeiten mit einem Pflichtteilsverzicht oder geschickter Schenkungsgestaltung gegensteuern.

Hier arbeiten wir eng mit Ihrem Anwalt zusammen, damit Ihr Wille auch wirklich umsetzbar ist.

Wir sind nicht verheiratet oder eine Patchwork-Familie — was gilt für uns? +

Dann ist Handeln besonders dringend. Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht — ohne Testament gehen sie leer aus. Und selbst mit Testament gilt für sie nur der niedrige Freibetrag von 20.000 € und die ungünstigste Steuerklasse (30–50 %).

Auch Stiefkinder erben nicht automatisch vom Stiefelternteil. Wer Kinder des Partners absichern oder Vermögen gerecht zwischen „meinen", „deinen" und „unseren" Kindern verteilen will, kommt um eine durchdachte Gestaltung nicht herum.

Gerade in diesen Konstellationen lässt sich mit der richtigen Kombination aus Testament, Schenkung und Versicherung viel erreichen — wir finden den Weg, der zu Ihrer Familie passt.

Wann sollten wir damit anfangen? +

So früh wie möglich. Die wichtigsten Steuervorteile — allen voran die 10-Jahres-Freibeträge bei Schenkungen — entfalten ihre Wirkung nur, wenn genug Zeit bleibt. Wer wartet, bis es ernst wird, verschenkt genau diesen Spielraum.

Und es geht nicht nur um Steuern: Ein Plan zu einem Zeitpunkt, an dem alle gesund und gesprächsfähig sind, ist um ein Vielfaches wertvoller als eine Notlösung in der Krise. Das Erstgespräch ist kostenlos — der beste Zeitpunkt, anzufangen, ist heute.

Reden wir — bevor andere
für Sie entscheiden.

Das Gespräch, das Sie sich vielleicht lange aufgeschoben haben. 30 Minuten, vertraulich und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und was zu tun ist.

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